Dem Gebrauch im Garten dienend, ist das klassische Gartenhaus ein auf einer betonierten Grundplatte freistehendes Gebäude mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Neben der Aufbewahrung von Gartengeräten und Gartenmöbeln findet es als Aufenthaltsstätte bei schlechter Witterung und als Ort des geselligen Zusammenseins große Beliebtheit und wird oft gerade wegen der Möglichkeit, sich kreativ und handwerklich betätigen zu können von vielen Kleingärtnern in Eigenleistung und in ständiger Fortentwicklung errichtet.
Bevorzuge Baukonstruktionen sind solche aus Holz, die mit der blockhaustypischen Blockbohlenweise eine horizontale Ordnung der Blockbohlen und Baumstämme verwirklicht, oder aber eine Rahmenkonstruktion, die mit Holz- und anderen Baumaterialien vertäfelt wird.
Besonderes Augenmerk beim Vergleich der Gartenhäuser verdienen die Eigenschaften des Holzes, welches von gewisser Dichte und Passgenauigkeit sein sollte und dessen Witterungsbeständigkeit durch die Verwendung geeigneter von der Chemischen Industrie bereitgestellter naturverträglicher Imprägnier- und Schutzmittel erhöht werden kann.
Die Größe der umbauten Fläche wird den persönlichen Bedürfnissen angepasst und findet mit etwa 20 bis 35 Quadratmetern ihren üblichern Niederschlag.
Beim Gartenhausbau kommen sowohl handwerklich geschickte Freizeitgärtner als auch diejenigen auf ihre Kosten, die Freude an einer Bauanleitung und teilweise vorgefertigten Teilen haben, da das Gartenhaus sowohl im Baukastenprinzip als auch aus den Basismaterialien Holz, Stein und Glas selbst zu errichten ist.
Die Fertigbauweise macht den Hausbau am leichtesten und bietet eine zeitsparende kurzfristige Möglichkeit, das Gartenhaus auch einmal rasch bei anstehenden Gartenfeierlichkeiten als Mittelpunkt des Geschehens z.B. als Gartenpavillon zum Einsatz kommen zu lassen.
Im Vorfeld eines geplanten Baues sollte jedoch immer der für das Baurecht zuständige Beamte der Stadt- und Gemeindeverwaltung nach Rat befragt werden, ob eine Baugenehmigung für das Gartenhaus-Projekt erforderlich ist. Die Rechtslage, die sich zum Ziel setzt, eine Zersiedlung und Gefahren, die von einem Bau ausgehen, zu vermeiden, ist bundesweit sehr verschieden.
Datum: Sonntag, 19. November 2006 | Kategorie: Garten
